Die Haushaltshilfe

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Führung eines Haushaltes zu tun haben. Haushaltsreinigung, Erledigung von Einkäufen oder Besorgungen, die Planung und Durchführung aller notwendigen Verrichtungen. In der Haushaltsreinigung ist die Reinigung und Pflege der Wohnung sowie das Waschen der Wäsche enthalten. Über weitere Leistungen beraten wir Sie sehr gerne persönlich.

Nur unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Die Haushaltshilfe wird vom Arzt verordnet. Der Einsatzgrund muss eine familiäre Notsituation sein. Lebt z.B. ein Kind unter 12 Jahren, oder ein behindertes Kind im Haushalt der Familie, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Die Krankenkasse entscheidet über den Umfang der Leistungen.

Diese Leistungen können wir Ihnen erbringen und rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.

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