Zahlreiche Änderungen bei Gesundheit und Pflege in 2019

Berlin – Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hat zuletzt mehrere Reformen im Gesundheitswesen und der Pflege angestoßen. Zum 1. Januar traten somit einige Gesetzesänderungen in Kraft. Eine Übersicht über wichtige Neuerungen.

Einiges wird direkt im Portemonnaie der Menschen spürbar: So steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent und auf 3,3 Prozent für Kinderlose. Finanziert werden damit die Leistungsverbesserungen der vergangenen Jahre: So ist die Zahl derjenigen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, durch die Neudefinition von Pflegebedürftigkeit stark gestiegen. Im Dezember 2017 erhielten 3,41 Millionen Menschen Leistungen – 19 Prozent mehr als 2015.

Zugleich werden Arbeitnehmer und Rentner aber bei den Beiträgen zur gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) entlastet. Ab Januar bezahlen Arbeitgeber und Arbeit­nehmer den Beitrag wieder zu gleichen Teilen. Auch der von den Krankenkassen festzusetzende Zusatzbeitragssatz wird paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise von Rentnern und Rentenversicherung gezahlt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2019 ist auf 0,9 Prozent (2018: 1,0 Prozent) abgesenkt worden.

Zur Verbesserung der Pflege müssen Krankenhäuser künftig Pflegepersonalunter­grenzen einhalten. Durch Rechtsverordnung wurden diese Mindestgrenzen zunächst für vier „pflegesensitive Bereiche“ festgelegt: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.

Für die Krankenpflege in Alten- und Pflegeheimen sollen in einem ersten Schritt 13.000 neue Stellen geschaffen werden. Finanziert werden sie durch die Krankenkassen. Um die Personalausstattung auch in der Krankenhauspflege zu verbessern, wird dort jede zusätzliche Stelle vollständig von den Kranken­versicherungen refinanziert. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse kommen sie ebenfalls auf. In der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden.

Außerdem schafft das Gesetz Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Anders als bislang werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Krankenkassen übernommen.